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HEURIGER und BUSCHENSCHANK

Heuriger bezeichnet in Österreich die Lokalität, wo Wein ausgeschenkt wird.

Das Wort „Heuriger“ leitet sich vom süddeutschen Begriff „heuer“ ab, der wiederum auf das althochdeutsche hiu jāru („in diesem Jahr“) zurückgeht.

Die Entstehungszeit dieser Art der Eigenvermarktung lässt sich kaum bestimmen. Vermutlich geht die Tradition der Winzer, selbst gekelterten Wein auch selbst auszuschenken.


Der Buschenschank ist ein Betrieb, an dem ein Landwirt seine Erzeugnisse (Getränke und kalte Speisen) ausschenken und servieren darf.


Der Bauer darf im Buschenschank Getränke anbieten, die aus eigener Produktion stammen (bzw. von bäuerlichen Betrieben zugekauft werden). Dazu gehören Wein, Sturm, Traubenmost und Traubensaft, Obstwein und Obstmost sowie selbstgebrannte geistige Getränke. Es dürfen nur kalte Speisen und hausgemachte Mehlspeisen serviert werden. In Wien etwa lautet der betreffende Teil des genannten Gesetzes:

„Buschenschenkern ist ferner auch die Verabreichung von allen heimischen Wurst- und Käsesorten, Schinken und geräuchertem Fleisch, Speck, kaltem Fleisch und kaltem Geflügel, Sardinen, Sardellenringen und Rollmöpsen, Salaten, Essiggemüse, hartgekochten Eiern, Brotaufstrichen aller Art, Butter und Schmalz, Grammeln, Salzmandeln und Erdnüssen, Weingebäck wie Weinbeißern, Kartoffelrohscheiben und Salzgebäck, Brot und Gebäck sowie heimischem Obst und Gemüse unter Ausschluß aller warmen Speisen gestattet.“

– § 10 Abs. 2 Wiener Buschenschankgesetz


Mostheuriger (Mostbuschenschank)

Ein Heuriger, der nicht Wein, sondern Apfel- oder Birnenmost ausschenkt, heißt

– je nachdem, ob man in einer Gegend mit traditionellem Weinbau ist oder nicht.

#Mostheuriger #ausgsteckt #Triestingtal #regional # Niederösterreich

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